Jeder versicherungspflichtige Arbeitnehmer, muss für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Beiträge leisten. Die Finanzierung der Rente beruht auf dem Generationenvertrag. Er sieht vor, dass die sich im Erwerbsleben befindenden Beitragszahler für die aktuelle Rentnergeneration aufkommen. Das sogenannte Umlageverfahren regelt, dass die eingezahlten Beiträge nicht angelegt, sondern sofort wieder für Rentenauszahlungen benutzt werden. Das von Bismarck erschaffene umlagefinanzierte Rentensystem, soll bis 2030 deutlich reduziert werden. Um das vorhandene Defizit auszugleichen, musste die Rentenfinanzierung reformiert werden.

Hier einige Änderungen:

Seit 2004 müssen Rentner auf Betriebsrenten und Nebeneinkünften den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Auf Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung sind Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Jeder nach dem 01.01.1940 geborene gesetzlich Krankenversicherte ohne Kind, muss zu dem Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,7%, einen Zuschlag von 0,25% zahlen.
Die Altersteilzeit für Arbeitnehmer, der nach 1946 Geborenen, wurde 2006 von 60 auf 63 Jahre angehoben. Für nach 1951 Geborene entfällt die Altersteilzeit ganz. Erfahre mehr »